Keine Einzelhaltung von Pferden ohne Kontakt zu Artgenossen

Auch ohne ausdrückliche Regelung dieser Haltungsform im Gesetz oder in einer Rechtsverordnung kann die Einzelhaltung eines Pferdes untersagt werden. Grundlage hierfür ist § 16a Abs. 1 Satz 1 i.V. m. Satz 2 Nr. 1 und § 2 Nr. 1 TierSchG.

Wer ein Tier hält, muss es auch „verhaltensgerecht unterbringen“, das bestätigt ein Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 16. Dezember 2024. Demnach darf unter andrem ein Herdentier wie ein Pferd nicht einzeln gehalten werden. Das BVerwG bestätigte das Verbot der Einzelhaltung für Kaltblutwallach Lukas, der seit 2017 allein bei seinem Halter lebte, nachdem sein letzter Artgenosse gestorben war. Das örtliche Veterinäramt untersagte zwei Jahre später die Einzelhaltung des Pferdes, da dies nicht artgerecht sei. Als soziales Wesen lebe das Pferd in einer Gruppe. Der Kontakt zu Artgenossen sei unerlässlich. Gegen diesen Bescheid wehrte sich sein Halter und klagte bis zum OVG – zuletzt erhob er Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim BVerwG – ohne Erfolg.

Mitgeteilt von www.pferderechtsanwaelte.de

Gendefekt bei Freibergern: HIP-Gentest verfügbar

Die Hypertriglyceridämie induzierte Pankreatitis bei Freiberger Pferden ist auf einen Gendefekt zurückzuführen. Diese bewirkt den Funktionsverlust eines wichtigen Enzyms, das im Fettstoffwechsel wichtig ist. Sind beide Eltern Träger der Genvariante, besteht ein 25%-iges Risiko, dass das Fohlen den Gendefekt sowohl vom Vater, als auch von der Mutter erbt. In diesem Fall verfügt das Fohlen nicht über das entsprechende Enzym und es reichert das mit der Muttermilch aufgenommene Fett im Blut an. Eine akute Entzündung der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis) ist die Folge. Dies führt in der Regel zum Tod des Fohlens in den ersten Lebenswochen.

Seit dem 1.2. steht nun ein Gentest zur Verfügung, der Klarheit bei der Anpaarung gibt. Diesen Test hat die Vetsuisse Fakultät der Universität Bern in Rekordzeit entwickelt, auch die ursächliche Genvariante wurde rasch vom Forscherteam entdeckt. Mit dem Wissen, ob eine Stute oder ein Hengst Trägerin oder Träger der Anlage für HIP ist und züchterischen Maßnahmen kann die Zeugung von Fohlen verhindert werden, die von der Krankheit betroffen sind.

Für den Gentest entnimmt ein Tierarzt Blut und bestätigt die Identität des Tieres auf dem Untersuchungsantrag. Das Institut für Genetik führt die genetische Untersuchung durch. Solange mindestens eines der beiden Elterntiere frei von der Genmutation ist, können keine HIP-Fohlen geboren werden.

ISME Bern und Avenches

Webtalk: Wurmbefall im Pferdebestand

Immer mehr Stallbetreiber möchten dem Wunsch vieler Pferdehalter nach einem nachhaltigen Parasitenmanagement beim Pferd gerecht werden.

Doch welches Entwurmungskonzept passt am besten zu Betriebsform, Haltung, Herdenkonstellation und Bestandsgröße?

In unserenm Online-Vortrag zeigen wir Ihnen, welche Entwurmungskonzepte von führenden Parasitologen für Pferde erarbeitet wurden. Sie lernen, warum es essenziell ist, gemeinsam mit Ihrer Stallgemeinschaft und dem behandelnden Tierarzt an einem Strang zu ziehen.

  • Endoparasiten: passende Entwurmungskonzepte je nach Haltungsform
  • Parasitenkontrolle
  • Resistenzlage der gängigen Entwurmungsmittel

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihr Wissen über effektives Parasitenmanagement beim Pferd zu erweitern.
Melden Sie sich noch heute für unseren Gratis Webtalk an!

Termin:
30. April 2025 
18:00 bis 20:00 Uhr via zoom

Anmeldung unter: www.pferde-betrieb.de/wurmbefall  

Hengstvorführung Reher

Die Decksaison 2025 steht in den Startlöchern. Zu diesem Anlass lädt das Team Dirk Ahlmann herzlich zur Hengstvorführung in Reher ein. Das diesjährige Hengstlot wird an diesem Tag unter dem Reiter präsentiert. Neben den bereits etablierten Hengsten der Station werden zudem hochinteressante Neuzugänge vorgestellt.

Wann: 01. März 2025 ab 14.30 Uhr

Wo: Vierthstraße 82, 25593 Reher

Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Eintritt ist frei.

Bachl Weekend 2025

Freispring- und Freilaufcup mit einer Dotation von 10.000 € sowie Hengstschau

Die Hengststation Bachl in Postmünster lädt auch 2025 wieder zum BACHL WEEKEND ein, welches vom 22. bis 23. März 2025 stattfinden wird. Nach dem großen Erfolg im Jahr 2024 verspricht das Event in diesem Jahr erneut ein spannendes Programm für Züchter, Pferdesportler und Pferdekäufer.

Das Bachl Weekend 2025 ist ein Zucht- und Sportereignis der Extraklasse. Es umfasst sowohl den Freispring- und Freilaufcup für 3- und 4-jährige Pferde, eine Hengstschau mit Top-Vererbern und interessante Messestände. Die Führung über die Hengststation ist mittlerweile ein etablierter Punkt bei den Veranstaltungen in Postmünster, dieses Mal mit einem neuem Zuchtstall zur Erweiterung der Besamungsstation.

Der Freispring- und Freilaufcup zieht zahlreiche erfolgversprechende Youngster an, und auch in diesem Jahr erwarten die Organisatoren zahlreiche 3- und 4-jährige Pferde. Eine besondere Gelegenheit für alle, die auf der Suche nach herausragenden Nachwuchspferden sind. Für die Anmeldung der 3-und 4-jährigen Pferde ist der Nennungsschluss der 03.03.2025.

Der gemütliche Rahmen der Veranstaltung macht das Bachl Weekend zu einem perfekten Treffpunkt für alle, die sich für Pferdezucht und -sport begeistern, oder auf der Suche nach einem Youngster sind. Der Freilauf- und Freispringcup wird in enger Zusammenarbeit mit der Zuchtgenossenschaft Rottal-Inn durchgeführt.

Die Ausschreibung für das Event sowie alle weiteren Informationen sind unter https://hengststation-bachl.de/termine/bachlweekend-25/ verfügbar.

 

Nageltritt auf Außengelände: Reitverein haftet nicht

Im vorliegenden Fall trat sich das Pferd der Klägerin, die Eigentümerin des Pferdes war, auf dem Gelände des Reit- und Fahrverein, mit dem die Klägerin 2016 einen Einstellvertrag geschlossen hatte, einen einzelnen Nagel in den Huf. Dabei hatte der Verein regelmäßig alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen. Nun verlangte die Klägerin Heilbehandlungskosten. Doch das Landgericht wies die Klage ab.

Auch vor dem Oberlandesgericht hatte die Berufung keinen Erfolg. Stattdessen bestätigte das OLG die Entscheidung des Landesgerichts: Der Reitverein schulde keinen Schadensersatz wegen der behaupteten Verletzung der Obhutspflicht. Denn die beweispflichtige Klägerin habe nicht beweisen können, dass die Ursache der Verletzung allein im Gefahrenbereich des Vereins gelegen habe. Ob sich das Pferd die Verletzung in der Box zugezogen habe, stünde nicht fest. Denn die Klägerin konnte nicht beweisen, dass sie das Pferd nach dem Reiten ordnungsgemäß versorgt und beschwerdefrei in die Box gestellt habe. Auch die vernommenen Zeugen hatten diesen Vorgang nicht zur Überzeugung des Senats bestätigen können.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hielt fest: „Tritt ein Pferd sich auf einem von einem Reitverein bewirtschafteten Gelände einen einzelnen Nagel ein, während es sich in der Obhut des Eigentümers oder dessen Hilfspersonen befindet, obwohl der Reitverein regelmäßig zumutbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit vorgenommen hat, ereignet sich die Verletzung in der Regel nicht (in) dem allgemeinen Gefahren- und Verantwortungsbereich des Betreibers der Reitanlage. Vielmehr verwirklicht sich infolge schicksalhaften Verlaufs ein allgemeines Lebensrisiko, für das der Reitverein regelmäßig nicht einzustehen hat.“

www.ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de

Auslöser für Equine Grass Sickness (EGS) gefunden

Eine aktuelle Studie, die das Equine Veterinary Journal veröffentlichte, bietet neue Informationen zur Equine Grass Sickness (EGS). EGS ist eine Erkrankung, die das Nervensystem der Pferde schädigt. Sie betrifft vor allem Pferden auf der Weide und tritt häufig im Frühjahr auf. Am stärksten verbreitet ist EGS in Schottland. Es führt zu einer gestörten Magen-Darmfunktion. Außerdem treten Symptome wie Koliken, Schluckbeschwerden und Muskelschwäche auf. Da es derzeit keine wirksame Behandlung für die schwerste Form der Krankheit gibt, müssen die Pferde, die stark betroffen sind, in der Regel eingeschläfert werden.

Ein Forscherteam aus Groß Britannien und Italien hat nun ein Neurotoxin ermittelt, das der Auslöser von Equine Grass Sickness sein soll. Die Forschenden fanden heraus, dass das Toxin eine Art neurotoxisches Enzym namens Phospholipase A2 ist. Dies verursacht Schäden an den neuromuskulären Verbindungen der Pferde. Derzeit wird am genauen Ursprung des Gifts geforscht. Allerdings gehen die Forschende bisher davon aus, dass es von einer Mikrobe, etwa einem Bakterium oder einem Pilz, produziert wird, der während der kalten und trockenen Witterung, welche der Krankheit häufig vorausgehen, wächst.  

Bekannt sind diese Art von Toxinen vom Gift vieler Giftschlangen und es gibt auch Ähnlichkeiten zwischen den Symptomen eines Schlangenbisses und den Anzeichen von EGS. Deshalb legen die Erkenntnisse der Wissenschaftler nahe, dass Medikamente, die man zur Behandlung von Schlangenbissen einsetzt, möglicherweise auch bei Equine Grass Sickness helfen könnten.

Professor Bruce McGorum von der Royal (dick) School of Veterinary Studies sagte: „Die Identifizierung einer wahrscheinlichen Ursache von EGS bei Pferden ist ein bedeutender Durchbruch. Wir hoffen, dass diese Entdeckung zu neuen Behandlungen und verbesserter Diagnostik für diese schlimme Krankheit führen wird. Wir sind sehr dankbar für die großzügige Unterstützung, die wir von Pferdebesitzern, Tierärzten, Wissenschaftlern, Wohlfahrtsverbänden und Fördereinrichtungen erhalten haben.“

https://www.beva.org.uk/

Bewerbungsstart für Reitschulen – 100 Schulpferde plus

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat das Projekt „100 Schulpferde plus“ ins Leben gerufen, um in Form von Geldern und Sachleistungen Deutschlands Reitschulen unter die Arme zu greifen. Offiziell startete die Initiative, die für neue Schulpferde, Seminare, Equipment oder Pferde-Krankenversicherungen sorgen soll, am 2. Dezember 2024. Seit dem offiziellen Start-Termin können sich Reitschulen bewerben. Insgesamt soll das Projekt über drei Jahre hinweg laufen.

Vor welchen Herausforderungen Reitschulen stehen, weiß der FN-Präsident Martin Richenhagen aus eigener Erfahrung, wie er schildert: „Ich habe jahrelang eine der größten Reitschulen im Rheinland geleitet, mit 18 Schulpferden und täglich mehreren Stunden Unterricht in der Reitbahn. Das war damals schon eine anspruchsvolle Aufgabe, heute sind die Rahmenbedingungen für Reitschulen noch schwieriger geworden.“ Zu diesen gehörten steigende Kosten, ein Mangel an gut ausgebildeten Schulpferden sowie qualifiziertes Fachpersonal. Dabei nehmen Reitschulen für den Pferdesport eine so wichtige Rolle ein, da sie den Einstieg schaffen und einen Grundstein für eine Leidenschaft zum Pferdesport legen, betont der FN-Präsident.

Aktuell liegt die zugesagte Fördersumme von zahlreichen Partnern aus der Pferdewirtschaft und dem Pferdesport bei 1,3 Millionen Euro. Das Projekt soll 3 Jahre laufen.

Bewerben können sich alle Vereine mit Sitz in Deutschland, die Mitglied in einem Landespferdesportverband sind und eigene Schulpferde haben oder mit einer Reitschule kooperieren. Dabei ist das Maximum der Förderleistung zwei von zehn Maßnahmen und eine Bezuschussung eines Schulpferdes in Höhe von 5.000 Euro. Die erste Verlosung soll im Januar erfolgen und ab März folgt im Drei-Monats-Rhythmus die zweite.

Maßnahmen im Überblick:

  • Bezuschussung beim Kauf von Schulpferden

Jeder ausgeloste Verein erhält bis zu 5.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines Schulpferdes. Die Unterstützer sind die Veranstalter der Reit-WM Aachen 2026, die Persönlichen Mitglieder der FN, AGRIA sowie ClipMyHorse.TV.

  • Einstreu für Schulpferde

Jeder ausgeloste Verein erhält Einstreu von Allspan German Horse im Wert von 1.500 Euro.

  • Ausrüstung für Schulpferde

Waldhausen, Eskadron, Effol, Sprenger und HKM stellen Ausrüstungsgegenstände im Wert von 1.200 Euro für jeden ausgelosten Verein zur Verfügung.

  • Reitschulberatungen

Eine 1-1-Tagesberatung im Wert von 1.200 Euro vor Ort führt ein professioneller Berater bei den ausgelosten Reitschulen durch.

  • Futter

Die ausgelosten Vereine dürfen sich bedarfsgerechte Futtermittel der Firma Höveler im Wert von 600 Euro zusammenstellen.

  • Krankenversicherung für Schulpferde

Die AGRIA-Tierversicherung stellt ausgelosten Vereinen eine Schulpferdekrankenversicherung (Grundschutz) für ein Jahr zur Verfügung.

  • Zuschuss Trainer-C-Ausbildung

Eine Bezuschussung von 600 Euro – gefördert von der Neumüller Becker Unternehmerstiftung und Horze – erhält jeder ausgewählte Verein.

  • Lern- und Lehrmaterialien

Ein Bildungspaket von 300 Euro kann sich jeder ausgewählte Verein aus dem FNverlags-Katalog zusammenstellen.

  • Turnierpferdeeintragungen für Schulpferde

Ausgeloste Vereine erhalten für eines ihrer Schulpferde eine kostenlose FN-Turnierpferdeeintragung.

  • Reitschul-Seminarteilnahmen

Seminare mit Themen rund um Reitschulen werden in Abstimmung mit den zuständigen Landessportverbänden ausgerichtet, an denen die Vereine kostenlos teilnehmen können.

www.pferd-aktuell.de

Tipps zur Wirtschaftlichkeit von Reitschulen findest du hier

5 wichtige Tipps zum Brandschutz auf Pferdebetrieben

Brandschutz auf Pferdebetrieben

Brandschutz auf Pferdebetrieben und Reitanlagen ist von zentraler Bedeutung, um Mensch und Tier zu schützen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Gefahrenpotenzial minimieren und einen effektiven Brandschutz umsetzen.

1. Gefahrenpotenzial erkennen

Auf Pferdebetrieben gibt es zahlreiche potenzielle Brandgefahren. Betreiber sollten sich über diese Gefahren bewusst sein. Heu kann sich beispielsweise durch Selbstentzündung entzünden und so schnell einen Großbrand verursachen. Auch schlecht gewartete oder veraltete Elektrik, Landmaschinen sowie Blitzeinschläge und PV-Anlagen sind häufige Brandursachen. Zusätzlich bergen Arbeiten wie das Hufschmieden Gefahren, wenn diese in unsicheren Bereichen stattfinden.

2. Präventive Maßnahmen ergreifen

Eine regelmäßige Kontrolle der Heutemperatur nach der Einlagerung ist essenziell. Moderne Sensoren ermöglichen eine Überwachung per App – effizienter und bequemer als manuelle Checks. Gefährliche Bereiche sollten von potenziellen Brandquellen getrennt werden. Etablieren Sie beispielsweise einen sicheren Platz für den Hufschmied. Außerdem sollten Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet und im Umgang mit Feuerlöschern geschult werden.

Regelmäßige Wartung von Elektrik, Landmaschinen und insbesondere PV-Anlagen ist unerlässlich. Ein einfacher Tipp: Halten Sie den Stall sauber, da Staub und Unrat im Brandfall als zusätzlicher Brennstoff dienen.

3. Stallausstattung und baulicher Brandschutz

Lagern Sie Heu und Stroh möglichst getrennt. Platzieren Sie Feuerlöscher gut sichtbar und zentral, vorzugsweise A-Wasserlöscher oder AB-Schaumlöscher, da diese die Pferde weniger erschrecken. Rauchmelder sollten für die staubige Stallumgebung geeignet sein. Eine Brandmeldeanlage, die auf Wärme reagiert, ist ideal für Reitanlagen.

4. Notfall- und Evakuierungsplan erstellen

Im Brandfall muss schnell gehandelt werden: Überlegen Sie, wohin die Pferde sicher evakuiert werden können. Ist das Ausweichgelände eingezäunt oder kann es kurzfristig eingezäunt werden? Flucht- und Rettungswege sollten gut sichtbar und zugänglich sein. Dokumentieren Sie wichtige Informationen wie Ansprechpartner, Zufahrten, Betriebsgröße, Tieranzahl und das Vorhandensein eines Löschteichs. Diese Informationen helfen der Feuerwehr und sparen wertvolle Zeit.

5. Zusammenarbeit mit der lokalen Feuerwehr

Eine Brandschutzübung mit der regionalen Feuerwehr ist in vielerlei Hinsicht vorteilhaft. Die Feuerwehr kann den Betrieb und den Umgang mit Pferden kennenlernen, während Sie von den geschulten Perspektiven der Experten profitieren. Ein guter Draht zur lokalen Feuerwehr ist im Ernstfall Gold wert.